Hausanschluss

Frisches, hochwertiges Wasser direkt in Ihren Haushalt

Hier finden Sie Anträge, Informationen und Bedingungen für die Installation Ihres Hausanschlusses.
Kleines Mädchen trinkt frisches Leitungswasser

Ihr Hausanschluss

So gelingt die professionelle Installation

Der Hausanschluss verbindet das öffentliche Wassernetz mit Ihrer privaten Wasseranlage im Gebäude. Er beginnt an der Abzweigung im Straßenbereich und endet an der Hauptabsperreinrichtung, in der Regel am Ventil direkt vor dem Wasserzähler.

Ab diesem Punkt sind Sie als Kunde für Ihre Hausinstallation verantwortlich. Der Wasserzähler selbst bleibt Eigentum des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes. Direkt hinter dem Wasserzähler muss eine Absperrarmatur mit integriertem Rückflussverhinderer (sogenanntes KFR-Ventil) eingebaut sein. Dieses Bauteil sorgt dafür, dass kein Wasser aus Ihrer Hausanlage zurück in das öffentliche Trinkwassernetz fließen kann.

Bitte achten Sie darauf, dass der Wasserzähler jederzeit gut zugänglich ist und vor Frost geschützt wird. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese müssen im Installateurverzeichnis eingetragen sein.

Sie sind Installateurbetrieb?

Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir nehmen Sie nach Prüfung in unser Verzeichnis auf.

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FAQ Hausanschluss

So beantragen Sie Ihren Hausanschluss

Unsicher, ob Ihr Standort in unserem Versorgungsgebiet liegt?

Prüfen Sie, ob die Lieferung eines Hausanschlusses für Ihr Gebäude durch den RHWasser Zweckverband möglich ist.

FAQ Verbrauchsabrechnung

Alles zu Kosten und Verbrauch

Kündigung / Abtrennung Hausanschluss

Information zur Kündigung des Wasserversorgungsvertrages

Eine Kündigung muss postalisch erfolgen. Bitte senden Sie uns auf Wunsch Ihre schriftliche Kündigung zu

Mögliche Gründe für Kündigung und Optionen

  1. Es wird kein Wasser mehr benötigt (z. B. wegen Gebäudeabriss, Aufgabe der Landwirtschaft, Ende der Nutzung eines Gartens).

    Der Wasserzähler wird ausgebaut und der Hausanschluss an der Versorgungsleitung abgetrennt. Für den Kunden entstehen keine Kosten.

  2. es wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder Wasser benötigt (z. B. Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle)

    Der Wasserzähler wird ausgebaut. Die Zahlung des Grundpreises entfällt. Der Hausanschluss bleibt bestehen und kann eventuell für Bauwasser genutzt werden (bleibt der Wasserzähler als Bauwasserzähler bestehen, läuft der Grundpreis weiter).

    Ob eine spätere Nutzung für den Neubau möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Der entstehende Aufwand für den Ausbau des Wasserzählers, sowie für eine spätere Wiederinbetriebnahme (Lohnkosten, Material) wird berechnet.

    Ob bei der Wiederinbetriebnahme ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

  3. es ist nicht bekannt, ob und wann der Wasserzähler wieder eingebaut wird

    Der Wasserzähler wird kostenfrei ausgebaut, danach entfällt die Berechnung des Grundpreises. Spätestens nach 1 Jahr wird überprüft, ob eine Abtrennung vorgenommen werden muss, weil keine konkrete Nutzung zu ersehen ist. Entspricht der Hausanschluss nicht dem derzeit geltenden Stand der Technik, wird aus hygienischen Gründen kurzfristig eine Abtrennung vorgenommen. Diese ist für den Kunden kostenfrei.

Planauskunft

Hier können Sie uns Ihre Pläne mitteilen

Bevor Sie Erdarbeiten im Versorgungsgebiet von RheinHunsrück Wasser durchführen, ist es wichtig zu wissen, ob sich in Ihrem Bau- oder Grabungsbereich Leitungen oder Anlagen der Wasserversorgung befinden.

Mit einer Planauskunft stellen wir Ihnen entsprechende Bestandspläne zur Verfügung, aus denen der Verlauf unserer Versorgungsleitungen ersichtlich ist. So können Schäden an Leitungen vermieden und die Sicherheit bei Bauarbeiten gewährleistet werden.

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Geplanter Baubeginn(Required)
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    Bitte hängen Sie uns bis zu drei Dateien zur Ihrer Planung an.
    Bitte beschreiben Sie kurz die Lage und den Umfang des angefragten Bereiches, sowie Ihren Anlass für die Bestandsauskunft. (Handelt es sich um eine Planungs- oder Baumaßnahme?)
    Ihre Angaben werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen