Hausanschluss
Frisches, hochwertiges Wasser direkt in Ihren Haushalt

Ihr Hausanschluss
So gelingt die professionelle Installation
Der Hausanschluss verbindet das öffentliche Wassernetz mit Ihrer privaten Wasseranlage im Gebäude. Er beginnt an der Abzweigung im Straßenbereich und endet an der Hauptabsperreinrichtung, in der Regel am Ventil direkt vor dem Wasserzähler.
Ab diesem Punkt sind Sie als Kunde für Ihre Hausinstallation verantwortlich. Der Wasserzähler selbst bleibt Eigentum des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes. Direkt hinter dem Wasserzähler muss eine Absperrarmatur mit integriertem Rückflussverhinderer (sogenanntes KFR-Ventil) eingebaut sein. Dieses Bauteil sorgt dafür, dass kein Wasser aus Ihrer Hausanlage zurück in das öffentliche Trinkwassernetz fließen kann.
Bitte achten Sie darauf, dass der Wasserzähler jederzeit gut zugänglich ist und vor Frost geschützt wird. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese müssen im Installateurverzeichnis eingetragen sein.

Installationsarbeiten an Trinkwasser-Kundenanlagen dürfen nur Unternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis aufgeführt sind.
FAQ Hausanschluss
So beantragen Sie Ihren Hausanschluss
Die Beantragung der Herstellung eines Hausanschlusses kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und muss dem Zweckverband schriftlich und rechtzeitig vor Baubeginn vorliegen.
Die dafür benötigten Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite oder im Downloadbereich.
- maßstabgerechte Grundrisszeichnung mit Geschossangabe und der Eintragung des Wasserzählerstandortes
- amtlicher Katasterplan mit Eintragung des Bauvorhabens
Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie eine Ausfertigung vom Zweckverband unterzeichnet zurück.
Der zuständige Techniker wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere terminliche und technische Vorgehen zu besprechen.
Die Herstellung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Bei einer Abrechnung mit Pauschalen kommen die Beträge zur Anwendung, die in unserem Preisblatt (auf dieser Seite oder im Download-Bereich) dargestellt sind.
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann. In Ausnahmefällen, z. B. bei überlangen Hausanschlüssen (mehr als 15 m) oder einem Verlauf unter einer Bodenplatte, kann ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze notwendig werden. Bitte beachten Sie hierzu das Blatt „Sonderfälle bei Hausanschlussleitungen“. Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, wobei Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Zweckverbandes zu beachten hat.Anlagen, die nicht vom VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.
Ja – sofern die Verlegung eines Hausanschlusses zumindest teilweise möglich ist oder bereits erfolgte. Die Bereitstellung von Bauwasser ist separat zu beantragen. Je nach Art und Größe des Bauvorhabens ist ein Antrag auf Bauwasser für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder für gewerbliche oder sonstige Bauvorhaben zu stellen. In allen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.
Der Vertragsinstallateur beantragt schriftlich das Setzen des Wasserzählers und bestätigt gleichzeitig die ordnungsgemäße Fertigstellung der Hausinstallation. Nach der Montage des Wasserzählers durch unsere Mitarbeiter können Sie Wasser im Haus entnehmen.
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Zweckverband sind die privatrechtlichen „Allgemeinen Wasserversorgungsbedingungen (AVBWasserV)“. Sie werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasserversorgung anerkannt.
Eine Ausfertigung der Rechtsgrundlagen liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus und wird Ihnen auf Wunsch auch gerne zugeschickt.
Unsicher, ob Ihr Standort in unserem Versorgungsgebiet liegt?
Prüfen Sie, ob die Lieferung eines Hausanschlusses für Ihr Gebäude durch den RHWasser Zweckverband möglich ist.
FAQ Verbrauchsabrechnung
Alles zu Kosten und Verbrauch
Sie können die Eigentumswechselmitteilung digital ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Mitteilung Eigentumswechsel“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken in unserem Download-Bereich zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns formlos per E-Mail den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers sowie den Stand des Wasserzählers mit Datum der Übergabe mitteilen. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.
Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt einmal jährlich am Ende des Jahres. Hierfür schreiben wir Sie im Dezember an und bitten Sie, den Stand des Wasserzählers abzulesen. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, müssen wir den Wasserverbrauch schätzen.
Sie können Ihr SEPA-Mandat über unser Formular digital und bequem an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Sepa-Mandat“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Schicken Sie uns in diesem Fall das ausgefüllte Formular unterschrieben zurück. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.
Der bei Ihnen eingebaute Wasserzähler ist sechs Jahre geeicht und wird dann kostenfrei für Sie ausgetauscht.
Sie können jederzeit einen weiteren Wasserzähler innerhalb Ihrer Hausinstallation von einem konzessionierten Installateur einbauen lassen. Wenn Sie für die Gartenbewässerung einen Nebenzähler nutzen möchten, hat das keinen Einfluss auf die Berechnung des Wasserverbrauches entsprechend der Anzeige auf dem Hauptwasserzähler. Sie können lediglich die auf dem Nebenzähler angezeigte Entnahme bei den Kanalwerken der Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung melden. Dort wird dann geprüft, ob ein Abzug bei der Berechnung des Abwassers möglich ist. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei der für Sie zuständigen Stelle.
Kündigung / Abtrennung Hausanschluss
Information zur Kündigung des Wasserversorgungsvertrages
Mögliche Gründe für Kündigung und Optionen
Es wird kein Wasser mehr benötigt (z. B. wegen Gebäudeabriss, Aufgabe der Landwirtschaft, Ende der Nutzung eines Gartens).
Der Wasserzähler wird ausgebaut und der Hausanschluss an der Versorgungsleitung abgetrennt. Für den Kunden entstehen keine Kosten.
es wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder Wasser benötigt (z. B. Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle)
Der Wasserzähler wird ausgebaut. Die Zahlung des Grundpreises entfällt. Der Hausanschluss bleibt bestehen und kann eventuell für Bauwasser genutzt werden (bleibt der Wasserzähler als Bauwasserzähler bestehen, läuft der Grundpreis weiter).
Ob eine spätere Nutzung für den Neubau möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Der entstehende Aufwand für den Ausbau des Wasserzählers, sowie für eine spätere Wiederinbetriebnahme (Lohnkosten, Material) wird berechnet.
Ob bei der Wiederinbetriebnahme ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
es ist nicht bekannt, ob und wann der Wasserzähler wieder eingebaut wird
Der Wasserzähler wird kostenfrei ausgebaut, danach entfällt die Berechnung des Grundpreises. Spätestens nach 1 Jahr wird überprüft, ob eine Abtrennung vorgenommen werden muss, weil keine konkrete Nutzung zu ersehen ist. Entspricht der Hausanschluss nicht dem derzeit geltenden Stand der Technik, wird aus hygienischen Gründen kurzfristig eine Abtrennung vorgenommen. Diese ist für den Kunden kostenfrei.
Planauskunft
Hier können Sie uns Ihre Pläne mitteilen
Bevor Sie Erdarbeiten im Versorgungsgebiet von RheinHunsrück Wasser durchführen, ist es wichtig zu wissen, ob sich in Ihrem Bau- oder Grabungsbereich Leitungen oder Anlagen der Wasserversorgung befinden.
Mit einer Planauskunft stellen wir Ihnen entsprechende Bestandspläne zur Verfügung, aus denen der Verlauf unserer Versorgungsleitungen ersichtlich ist. So können Schäden an Leitungen vermieden und die Sicherheit bei Bauarbeiten gewährleistet werden.

