Verbandsvorsteher

Alles zum Verband

Gemeinschaftliche Verwaltung
Grundlage für das Stimmrecht in der Verbandsversammlung ist § 5 der Verbandsordnung. Dieser lautet:
| Verbandsmitglied | Wasserabgabe 2024 | Stimmen |
|---|---|---|
VG Hunsrück-Mittelrhein | 1.218.891 m³ | 13 |
VG Rhein-Mosel | 1.094.695 m³ | 11 |
Stadt Boppard | 807.692 m³ | 9 |
VG Kastellaun | 765.001 m³ | 8 |
VG Simmern-Rheinböllen | 266.251 m³ | 3 |
VG Rhein-Nahe | 185.817 m³ | 2 |
VG Loreley | 139.988 m³ | 2 |


Der Werkausschuss besteht aus je drei Vertretern bzw. Stellvertretern und dem Verbandsvorsteher. Hinzu kommen zwei Vertreter der Beschäftigten und deren Stellvertreter, welche mit beratender Stimme im Werkausschuss vertreten sind.
Die Vertreter und Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretung gewählt. Jeder hat im Werksausschuss eine Stimme.
Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz mit der Maßgabe, dass im Werkausschuss jeder eine Stimme hat.













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